Beschlussvorlage - 013.07.039/20

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Breege beschließt die Satzung über die Strand- und Badeordnung und die Sondernutzung am Strand der Gemeinde Breege OT Juliusruh.

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Sachverhalt

Auf der Grundlage des abgeschlossenen Vertrages vom 20.09.2016 zwischen dem Land Mecklenburg Vorpommern, vertreten durch den Leiter des STALU VP und der Gemeinde Breege, wird der Strand sowie die Düne und der wasserseitige Badebereich im Abschnitt von Kkm R 34,750 bis Kkm R 36,250 der Gemeinde Breege zur touristischen Nutzung überlassen. Innerhalb des Bereiches kann die Gemeinde Breege eigene Regelungen zur Nutzung des Strandabschnittes treffen. Diese sind durch eine entsprechende Satzung zu regeln. 

 

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

X 

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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Anlagen

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