Beschlussvorlage - 071.07.042/20

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Hinweise und Anregungen von Bürgern sowie die Stellungnahmen der von der Planung berührten Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und Nachbargemeinden zur 3. vereinfachten Änderung des  Bebauungsplanes Nr. 9 „Ortslage“ hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: Von 7 von der Planänderung berührten Behörden und 1 Nachbargemeinde hat 1 Behörden eine Stellungnahme abgegeben. Von Bürgern gingen keine Stellungnahmen ein (ausführliche Abwägungsentscheidung in der Anlage).    

                     

                       teilweise berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:

                       Landkreis Vorpommern-Rügen

2. Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt die Behörden, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, unter Angabe von Gründen von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.

 

3. Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) beschließt die Gemeindevertretung Putgarten die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Ortslage" für einen Bereich auf dem unbefestigten Reserveparkplatz am Ortseingang  von Putgarten aufgrund der erforderlichen Erweiterung der Flüssiggasversorgungsanlage bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) (bestehende textliche Festsetzungen bleiben unverändert) als Satzung.

 

4. Die Begründung wird gebilligt.

 

5. Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt, die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Ortslage“ mit der Begründung ortsüblich gem. § 10

Abs. 3 BauGB und der Hauptsatzung der Gemeinde Putgarten bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung und die dem B-Plan zugrunde liegenden Vorschriften während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung hat am 15.10.2019 den Beschluss über die Aufstellung der 3. vereinfachten Änderung des B-Planes Nr. 9 "Ortslage" gefasst, weil die erforderliche Erweiterung der Flüssiggasversorgungsanlage ohne B-Planänderung nicht durch den Landkreis VR genehmigt wurde. Es wurde eine Fläche für Versorgungsanlagen im Bereich der bestehenden Versorgungsanlage dargestellt. Der Beschluss wurde vom 5.11.2019 bis 25.11.2019 bekannt gemacht. Auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wurde durch Beschluss vom 15.10.2019 verzichtet. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen fand vom 25.11.2019 bis 9.1.2020 im Amt Nord-Rügen und im Internet unter www.b-planpool.de statt. Die Bekanntmachung erfolgte in den Schaukästen, auf der Homepage des Amtes und unter www.b-planpool.de vom 5.11.2019 bis 25.11.2019. Die von der Planänderung betroffenen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 4.11.2019 gem. § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Mit dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist das Planverfahren abgeschlossen.  

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

       

 

Nein:

 

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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Anlagen

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