Beschlussvorlage - 030.07.103/20

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1.  Die Gemeindevertretung der Gemeinde Glowe beschließt, dass der Teilbereich „betreutes Wohnen“ des B-Planes Nr. 5 „Am Süßling“ aufgehoben werden soll (Geltungsbereich der Aufhebung in der Anlage).
  2. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

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Sachverhalt

Die Gemeinde Glowe hat 2005 den Bebauungsplan Nr. 5 „Am Süßling“ beschlossen, u.a. mit einem Bereich für betreutes Wohnen. Aufgrund privater Eigentumsverhältnisse wurde das in der Gemeinde dringend benötigte Projekt vom Eigentümer trotz vielfältiger Bemühungen seitens der Gemeinde nicht umgesetzt. Daraufhin hat sich die Gemeinde für einen neuen Standort mit einem neuen Vorhabenträger im Bereich der Boddenwiesen entschieden. Das Planverfahren für den neuen B-Plan Nr. 35 „seniorengerechtes und barrierefreies Wohnen“ wird demnächst erfolgreich beendet. Bedingung für die landesplanerische Zustimmung war die Aufhebung des alten Standortes für betreutes Wohnen im Bereich des B-Planes Nr. 5 „Am Süßling“ (Stellungnahme der Raumordnungsbehörde in der Anlage). Die Aufhebung eines Bebauungsplanes hat in einem Verfahren wie die Aufstellung eines Bebauungsplanes zu erfolgen. Mit dem Aufstellungsbeschluss wird das Planverfahren zur Aufhebung eingeleitet. Mit einer Veränderungssperre werden die Planungsziele (Aufhebung Standort betreutes Wohnen) bis zum Abschluss des Planverfahrens gesichert.

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

 

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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Anlagen

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