Beschlussvorlage - 078.07.014/19

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Bebauungsplan Nr. 9 „Wohnanlage Capeller Straße“ soll im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB zum 1. Male geändert werden. Die 1. Änderung erstreckt sich auf Teile des Plangebietes (Teile des Flurstückes 17 )

       Für den Änderungsbereich ist vorgesehen:

  • Reduzierung der öffentlichen Erschließungsflächen;
  • die Abgrenzung des Wohngebiets soll, ausgehend von der Topographie, flächengleich neu festgelegt werden; durch den Wegfall der inneren Erschließung entsteht dabei ein zusammenhängendes Baugrundstück,
  • Anpassung der überbaubaren Grundstücksfläche;
  • die bisher dem Straßenverlauf folgenden Baumstandorte der Einzelbaumpflanzungen sollen neu festgelegt werden.
  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Hierbei ist anzugeben, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt wird.
  2. Die Entwürfe der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Wohnanlage Capeller Straße“ der Gemeinde Sagard und der Begründung werden gebilligt.
  3. Das Amt Nord-Rügen wird beauftragt, die Entwürfe der 1. vereinfachten Änderung des Planes sowie der Begründung nach § 13 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die betroffenen Behörden von der Auslegung zu benachrichtigen und nach § 4(2) BauGB zu beteiligen.
  4. Aufgrund der Geringfügigkeit der Planänderungen und der nicht erkennbaren Auswirkungen  auf die Öffentlichkeit wird auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3(1) BauGB verzichtet und sofort die öffentliche Auslegung nach § 3(2) BauGB durchgeführt.

 

 

 

 

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Sachverhalt

Am 10.4.2019 hat die Gemeinde Sagard den Beschluss Nr. 078.6.37-532/19 über den städtebaulichen Vertrag zwischen der Gemeinde und dem Eigentümer der Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 9 „Wohnanlage Capeller Straße gefasst“. Anlass ist die geplante vereinfachte Änderung auf dem Flurstück 17, Gemarkung Sagard, Flur 8.

 

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

x

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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Anlagen

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