Beschlussvorlage - 078.07.014/19
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Aufstellung der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Wohnanlage Capeller Straße“ sowie Billigung der Entwurfsunterlagen für die öffentliche Auslegung und Trägerbeteiligung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Sagard
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Entscheidung
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26.06.2019
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Beschlussvorschlag
- Der Bebauungsplan Nr. 9 „Wohnanlage Capeller Straße“ soll im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB zum 1. Male geändert werden. Die 1. Änderung erstreckt sich auf Teile des Plangebietes (Teile des Flurstückes 17 )
Für den Änderungsbereich ist vorgesehen:
- Reduzierung der öffentlichen Erschließungsflächen;
- die Abgrenzung des Wohngebiets soll, ausgehend von der Topographie, flächengleich neu festgelegt werden; durch den Wegfall der inneren Erschließung entsteht dabei ein zusammenhängendes Baugrundstück,
- Anpassung der überbaubaren Grundstücksfläche;
- die bisher dem Straßenverlauf folgenden Baumstandorte der Einzelbaumpflanzungen sollen neu festgelegt werden.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Hierbei ist anzugeben, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt wird.
- Die Entwürfe der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Wohnanlage Capeller Straße“ der Gemeinde Sagard und der Begründung werden gebilligt.
- Das Amt Nord-Rügen wird beauftragt, die Entwürfe der 1. vereinfachten Änderung des Planes sowie der Begründung nach § 13 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die betroffenen Behörden von der Auslegung zu benachrichtigen und nach § 4(2) BauGB zu beteiligen.
- Aufgrund der Geringfügigkeit der Planänderungen und der nicht erkennbaren Auswirkungen auf die Öffentlichkeit wird auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3(1) BauGB verzichtet und sofort die öffentliche Auslegung nach § 3(2) BauGB durchgeführt.
Sachverhalt
Am 10.4.2019 hat die Gemeinde Sagard den Beschluss Nr. 078.6.37-532/19 über den städtebaulichen Vertrag zwischen der Gemeinde und dem Eigentümer der Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 9 „Wohnanlage Capeller Straße gefasst“. Anlass ist die geplante vereinfachte Änderung auf dem Flurstück 17, Gemarkung Sagard, Flur 8.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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6,6 MB
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