Beschlussvorlage - 078.07.086/19
Grunddaten
- Betreff:
-
Entlastung des Bürgermeisters der Gemeinde Sagard für das Städtebauliche Sondervermögen der Gemeinde Sagard für das Haushaltsjahr 2014
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Annett Ohlrich
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Rechnungsprüfungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Sagard
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Entscheidung
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04.03.2020
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Sachverhalt
Die Gemeinde Sagard hat gemäß § 60 KV M-V für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Prüfung des Jahresabschlusses obliegt gemäß § 1 Abs. 1,2 und 4 KPG M-V dem Rechnungsprüfungsauschuss. Der Rechnungsprüfungsausschuss kann sich dabei nach § 1 Abs. 5 M-V zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung eines sachverständigen Dritten bedienen.
Als sachverständigen Dritten wurde sich der Firma NKHR-Beratung bedient.
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Sagard hat auf seiner Sitzung am 12.12.2019 den Jahresabschluss zum 31.12.2014 des Städtebaulichen Sanierungsvermögens der Gemeinde Sagard geprüft und einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Er empfiehlt der Gemeindevertretung den geprüften Jahresabschluss 2014 in der Fassung vom 19.11.2019 festzustellen
