Beschlussvorlage - 078.07.088/19
Grunddaten
- Betreff:
-
Entlastung des Bürgermeisters der Gemeinde Sagard über das Städtebauliche Sondervermögen der Gemeinde Sagard 2015
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Annett Ohlrich
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Rechnungsprüfungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Sagard
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Entscheidung
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04.03.2020
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Sachverhalt
Die Gemeinde Sagard hat gemäß § 60 KV M-V für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Prüfung des Jahresabschlusses obliegt gemäß § 1 Abs. 1,2 und 4 KPG M-V dem Rechnungsprüfungsauschuss. Der Rechnungsprüfungsausschuss kann sich dabei nach § 1 Abs. 5 M-V zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung eines sachverständigen Dritten bedienen.
Als sachverständigen Dritten wurde sich der Firma NKHR-Beratung bedient.
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Sagard hat auf seiner Sitzung am 12.12.2019 den Jahresabschluss zum 31.12.2015 des Städtebaulichen Sanierungsvermögens der Gemeinde Sagard geprüft und einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Er empfiehlt der Gemeindevertretung den geprüften Jahresabschluss 2015 in der Fassung vom 19.11.2019 festzustellen.
Er empfiehlt, den Bürgermeister uneingeschränkt zu entlasten, da der eingeschränkte Bestätigungsvermerk auf das Verwaltungshandeln des Amtes Nord-Rügen zurückzuführen ist.
