Beschlussvorlage - 078.07.089/19
Grunddaten
- Betreff:
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Aufhebung des Beschlusses "Beitritt der Gemeinde Sagard zum Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen (ZWAR) in der Sparte Sonstige Infrastruktur
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fördermittel und Bauverwaltung
- Bearbeiter:
- Katja Eichwald
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Sagard
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Entscheidung
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04.03.2020
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Beschlussvorschlag
Der Beschluss der Gemeinde Sagard Nr. 078.6.14-172/16 vom 13.04.2016 wird aufgehoben. Damit tritt die Gemeinde Sagard aus der Sparte sonstige Infrastruktur des Zwar unter der Maßgabe der Vorgaben des öffentlich-rechtlichen Vertrages vom 21.06.2012 zwischen der Gemeinde Parchtitz, der Stadt Putbus und der Gemeinde Sehlen aus. Der Zwar ist umgehend von diesem Beschluss zu informieren, so dass die Verbandssatzung entsprechend geändert und rechtswirksam öffentlich bekannt gemacht werden kann
Sachverhalt
Mit Beschluss vom 13.04.2016 hat die Gemeinde Sagard ihren Beitritt unter den Maßgaben des öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Erweiterung des Aufgabenbereiches des Zwar- Sparte sonstige Infrastruktur- beschlossen. Grund des Beitritts war die Aufgabenerweiterung des Zwar zur Verwirklichung des Breitbandausbaus in den entsprechenden Gemeinden. Es sollten die Ortslagen Sagard sowie teilweise Neuhof, Polkvitz, Neddesitz und Vorwerk mit einem Breitbandnetz erschlossen werden. Der Zwar war für die Bereitstellung der passiven Infrastruktur und die zukünftige Betreibung und Dienstelieferung des Telekommunikationsnetzes verantwortlich, entsprechende Pachtverträge waren abzuschließen. Laut Vertrag erhebt der Zwar für diese Sparte eine entsprechende Verbandsumlage. Diese wird durch die Verbandssatzung gemäß § 21 bestimmt. Gegenüber der Gemeinde Sagard wurde mit Bescheid vom 28.10.2019 eine Umlage in Höhe von 12.750 EUR erhoben. Nach Auffassung des Amtes Nord-Rügen ist diese Umlage rechtlich nicht über den § 21 gedeckt, da die Gemeinde finanziell nur dann beteiligt werden kann, wenn der Zwar keine Gewinne erzielt. Die Gemeinde geht jedoch davon aus, dass durch die geplante Verpachtung der fertiggestellten Anlagen die Investitionen refinanziert werden können. Zudem erfolgte vor Erhebung der Umlagen keine Abstimmung mit der Gemeinde. Außerdem ist fraglich, ob aufgrund des Beitrittsbeschlusses aus dem Jahre 2016 ein Vertragsverhältnis mit dem Zwar überhaupt begründet ist.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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197,1 kB
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