Beschlussvorlage - 078.07.108/20
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Aufstellung der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Sagard für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 23 "Camping- und Ferienpark Sagard"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Sagard
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Entscheidung
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04.03.2020
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Beschlussvorschlag
- Für den Bereich des sich in Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 23 „Camping- und Ferienpark Sagard westlich der Glower Straße und nördlich der Straße nach Martinshafen soll der Flächennutzungsplan geändert werden.
Es werden folgende Planungsziele angestrebt:
- Entstehen soll eine Ferienanlage mit rund 40 Ferienhäusern (als Ferienhausgebiet) sowie bis zu 45 Standplätzen (als Camping-bzw. Wochenendplatz). Gleichzeitig soll mit der Anlage die touristische Infrastruktur am Ort ergänzt werden (zielgruppenabhängige Spiel-/ Beschäftigungsangebote wie z.B. Spiel-scheune) und damit die im Ort bestehenden Beherbergungsangebote gestützt werden.
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes wurde auf der Grundlage des städtebaulichen Vorvertrages vom 26.2.2019 das Planungsbüro Raith, Hertelt, Fuß aus Stralsund beauftragt.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Die Vorentwürfe der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Begründung werden gebilligt.
- Das Amt Nord-Rügen wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4(1) BauGB und der Öffentlichkeit nach § 3(1) BauGB durchzuführen. Die Planung ist anzuzeigen.
Sachverhalt
Am 20.2.2019 hat die Gemeinde Sagard grundsätzlich beschlossen, einen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit paralleler Flächennutzungsplanänderung für einen Camping- und Freizeitpark in Sagard aufzustellen (Beschluss-Nr. 078.6.36-502/19. Durch städtebaulichen Vorvertrag vom 26.2.2019 wurden die Kosten für die Aufstellung des vorhabenbezogenen B-Planes und der erforderlichen Änderung des Flächennutzungsplanes auf den Vorhabenträger übertragen. ). Der Aufstellungsbeschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan wurde am 21.8.2019 gefasst.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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923,3 kB
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