Beschlussvorlage - 5359.07.023/19

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss des Amtes Nord-Rügen folgt der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Nord-Rügen und stellt den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2015 des Amtes Nord-Rügen in der vorliegenden Fassung fest.

 

 

 

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Sachverhalt

Das Amt Nord-Rügen hat gemäß § 60 KV M-V für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Prüfung des Jahresabschlusses obliegt gemäß § 1 Abs. 1,2 und 4 KPG M-V dem Rechnungsprüfungsauschuss. Der Rechnungsprüfungsausschuss kann sich dabei nach § 1 Abs. 5 M-V zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung eines sachverständigen Dritten bedienen.

Als sachverständigen Dritten wurde sich der Firma NKHR-Beratung bedient.

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Nord-Rügen hat auf seiner Sitzung am 16.01.2020 den Jahresabschluss zum 31.12.2015 des Amtes Nord-Rügen geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Er empfiehlt dem Amtsausschuss den geprüften Jahresabschluss 2015 in der Fassung vom

15.11.2019  festzustellen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

 

x

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

 

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Anlagen

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