Beschlussvorlage - 5359.07.044/20
Grunddaten
- Betreff:
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Ausschreibung der Prüfung der Jahresrechnungen 2016 und 2017 für das Amt Nord-Rügen und die amtsangehörigen Gemeinden
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Verwaltungsleitung
- Bearbeiter:
- Gabriela von der Aa
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Amtsausschuss des Amtes Nord Rügen
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Entscheidung
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27.02.2020
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Beschlussvorschlag
Der Amtsausschuss des Amtes Nord-Rügen beschließt, die Prüfung der Jahresabschlüsse 2016 und 2017 des Amtes und der amtsangehörigen Gemeinden an einen sachverständigen Dritten zu vergeben und somit die Leistung auszuschreiben.
An der Ausschreibung sind
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Dipl. Sozialökonom, Dipl. Betriebswirt und Steuerberater Manfred Mätz,
Burgblick 16
17094 Burg Stargard
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NKHR-Beratung, Michael Necke
Neuer Werderstraße 39
18057 Rostock
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Mittelrheinische Treuhand
Bleicher Ufer 25
19053 Schwerin
zu beteiligen.
Sachverhalt
Gemäß § 1 des Kommunalprüfungsgesetz (KPG M-V) vom 6. April 1993, zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 17. Dezember 2009 (GVOBl. M-V S. 687, 720) obliegt den Gemeinden und Ämtern die örtliche Prüfung ihrer Haushalts- und Wirtschaftsführung als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises. Dafür haben die Gemeinden einen Rechnungsprüfungsausschuss einzurichten. Amtsangehörige Gemeinden können sich stattdessen des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes bedienen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss führt die örtliche Prüfung durch. Er hat sich des Rechnungsprüfungsamtes, soweit ein solches eingerichtet ist, zu bedienen. Soweit es der Gegenstand der örtlichen Prüfung erfordert, können sich der Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungsprüfungsamt sachverständiger Dritter als Prüfer bedienen.
Da sich die Unterstützung der ehrenamtlichen Rechnungsprüfungsausschüsse bei der Prüfung der Jahresrechnungen 2012 bis 2015 bewährt hat, schlägt das Amt vor, die Prüfung der Jahresabschlüsse 2016 und 2017 im Rahmen einer Vergabe an einen sachverständigen Dritten zu vergeben.
