Beschlussvorlage - 078.07.087/19

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung folgt der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses und stellt den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2015 des Städtebaulichen Sondervermögens der Gemeinde Sagard in der vorliegenden Fassung vom 19.11.2019 fest.

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Sachverhalt

Die Gemeinde Sagard für das Städtebauliche Sondervermögen gemäß § 60 KV M-V für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Prüfung des Jahresabschlusses obliegt gemäß § 1 Abs. 1,2 und 4 KPG M-V dem Rechnungsprüfungsauschuss. Der Rechnungsprüfungsausschusses der Gemeinde Sagard hat sich der NKHR-Beratung UG als sachverständigen Dritten bedient (§ 1 Abs. 5 Satz 2 KPG).

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Sagard hat auf seiner Sitzung am 12.12.2019 den Jahresabschluss zum 31.12.2015 des Städtebaulichen Sondervermögens der Gemeinde Sagard geprüft und einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Er empfiehlt der Gemeindevertretung den geprüften Jahresabschluss 2015 in der Fassung vom 19.11.2019  festzustellen.

Er empfiehlt die uneingeschränkt Entlastung des Bürgermeisters, da die Beanstandungen auf das Verwaltungshandeln des Amts Nord-Rügen zurückzuführen ist.

 

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

 

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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Anlagen

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