Beschlussvorlage - 013.07.044/20
Grunddaten
- Betreff:
-
Festlegung der Erheblichkeits- und Geringfügigkeitsgrenzen zum § 48 KV M-V
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Maria Habersaat
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Breege
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Entscheidung
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11.03.2020
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Sachverhalt
Die Gemeinde hat, bei vorliegenden Tatbeständen des § 48(2) KV M-V, unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen. Der § 48 KV M-V enthält eine Reihe unbestimmter Rechtsbegriffe, die mit Zahlen auszufüllen sind. Die konkrete Festsetzung liegt im Ermessen der Gemeinde und ist mittels eines einfachen GV-Beschlusses zulässig.
Die Kämmerei empfiehlt die in der Anlage 2 genannten Festsetzungen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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87,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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271,3 kB
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