Beschlussvorlage - 052.07.054/20-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lohme beschließt die 2. Änderung zur Verordnung über die Erhebung von Parkgebühren in der Gemeinde Lohme - Parkgebührenverordnung.

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung Lohme die 2. Änderung zur Verordnung über die Erhebung von Parkgebühren in der Gemeinde Lohme.

Grundsätzliche Änderung in der oben genannten Satzung ist der § 3 Parkzeit - Parkraumbewirtschaftung. Darin entfällt der Parkplatz "Ostseeblick" als gebührenpflichtiger Parkplatz. Dieser konnte seit Jahren aufgrund der Hangmessungen nicht genutzt werden. Aus den Vorjahren ist bekannt, dass eine haushaltsmäßige Deckung der Kosten des Parkplatzes nicht erfolgte.

Im Gegenzug wurde die gebührenpflichtige Parkzeit des Parkplatzes "Dorfplatz" von ursprünglich 08.00 - 18.00 Uhr auf 06.00 - 22.00 Uhr angehoben.

Weiterhin fand eine Änderung des § 4 Gebühren statt. Darin wurden die gestaffelten Gebühren wie folgt geändert:

bis 2 Stunden = 1,00 €     auf     bis 1 Stunde   = 1,00 €

bis 4 Stunden = 2,00 €     auf     bis 2 Stunden = 2,00 €

Tageskarte     = 4,00 €     auf     bis 3 Stunden = 3,00 €

                                                Tageskarte     = 4,00 €

Weiterhin wurde der Passus der Winterzeit vom 01.11. - 15.03. aus der Satzung gestrichen, in der keine Gebühren erhoben wurden. Somit bleibt der Parkscheinautomat das gesamte Jahr über stehen und es ist Ganzjährig eine Parkgebühr zu entrichten.

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

X 

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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Anlagen

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