Beschlussvorlage - 030.07.029/19
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 30 "Ortseingang" der Gemeinde Glowe gem. § 13 a und 13 b BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt, Bau und Verkehr
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Vorberatung
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10.07.2019
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Geplant
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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Bereit
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Gemeindevertretung der Gemeinde Glowe
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Entscheidung
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21.08.2019
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Bereit
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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Beschlussvorschlag
- Für einen Bereich südlich der Hauptstraße und westlich der Straße "Am Süßling" in Glowe (südlich des "Kleinen Wirtshauses" in Glowe) soll ein Bebauungsplan als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB und als Bebauungsplan nach § 13 b BauGB - Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren zur Entwicklung von Wohnnutzungen aufgestellt werden.
- Es werden folgende Planungsziele angestrebt: städtebauliche Arrondierung des Bereiches "Ortseingang Glowe" entsprechend des beigefügten städtebaulichen Entwurfes vom 28.6.2019
- Mit der Ausarbeitung des Bebaungsplanes soll das Büro Raith, Hertelt und Fuß beauftragt werden. Die Planungskosten sind durch städtebaulichen Vorvertrag auf den zukünftigen Vorhabenträger umzulegen. Der Gemeinde entstehen durch die Planung und Umsetzung keine Kosten.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Hierbei ist anzugeben, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt wird.
Sachverhalt
Die Gemeinde Glowe beabsichtigt schon seit längerem im Bereich des Teiches südlich der Hauptstraße und westlich der Straße "Am Süßling" einen Bebauungsplan zur Arrondierung der Ortslage Glowe aufzustellen. Bereits 2015 wurde die Planung beim Amt für Raumordnung und Landesplanung Greifswald durch die Gemeinde angezeigt. Die Umsetzung scheiterte bislang an einer Lösung zur Niederschlagswasserentsorgung. Nunmehr ist der Vorflutgraben durch den Wasser- und Bodenverband Rügen teilsaniert, eine Anbindung des Baugebietes an den Vorflutgraben kann erfolgen. Die Kosten sollen durch städtebaulichen Vertrag auf den zukünftigen Vorhabenträger umgelegt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,7 MB
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