Informationsvorlage - 101.07.034/19-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Es wurde eine neue Anfrage an die Gemeinde Wiek auf Errichtung eines Solarparks im Bereich der ehemaligen sowjetischen Streitkräfte gestellt (Anlage). Der Antragsteller de Boer hat von seinem Vorhaben Abstand genommen, ohne dass die Gemeinde zu seinem Antrag eine Entscheidung getroffen hatte. Nunmehr liegt ein neuer Antrag vor. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist das Gebiet teilweise unbeplant (von Gemeinde geplantes Gewerbegebiet wurde bei der Genehmigung des Flächennutzungsplanes versagt) und teilweise als Wald ausgewiesen (laut Landschaftsrahmenplan ist eine Ortsrandeingrünung vorgesehen).Bei Zustimmung müsste der Flächennutzungsplan geändert und ergänzt und ein Bebauungsplan aufgestellt werden.

 

Hinweis: Da das Grundstück verkauft werden soll und zurzeit viele Anfragen im Amt Nord-Rügen gestellt werden (siehe auch Informationsvorlage 101.07.095/20 für Pflegeheim, telefonisch für Pferdezucht mit Wohnen), wäre eine grundsätzliche Entscheidung der Gemeinde, wie bzw. ob dieses Areal zukünftig genutzt werden könnte, hilfreich im Umgang mit Anfragenden und erspart die Weiterreichung jeder Anfrage an die Gemeinde zur Entscheidung.

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Anlagen

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