Beschlussvorlage - 078.07.169/20

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Für den in der Anlage dargestellten Bereich zwischen der Ernst-Thälmann-Straße, der Herbergstraße und der Capeller Straße in Sagard soll ein einfacher Bebauungsplan der Innentwicklung nach § 13 a BauGB im  beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt werden. Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

           • Erschließung innerörtlicher Baulandpotentiale

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Hierbei ist anzugeben, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt wird.

 

 

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Sachverhalt

Die Gemeinde Sagard möchte zur weiteren Erschließung derzeitig nicht bebaubarer innerörtlicher Baulandpotentiale u.a. im Bereich zwischen der Ernst-Thälmann-Straße/ Herbergstraße/Capellerstraße einen einfachen Bebauungsplan der Innentwicklung nach § 13 a BauGB im vereinfachten Verfahren ohne Umweltbericht und ohne Umweltprüfung aufstellen. Gem. § 11 BauGB sollen städtebauliche Verträge zur Übernahme der Kosten geschlossen werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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Anlagen

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