Beschlussvorlage - 078.07.169/20
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. 28 "Herbergstraße" in Sagard
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Sagard
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Entscheidung
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12.08.2020
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Beschlussvorschlag
- Für den in der Anlage dargestellten Bereich zwischen der Ernst-Thälmann-Straße, der Herbergstraße und der Capeller Straße in Sagard soll ein einfacher Bebauungsplan der Innentwicklung nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt werden. Es werden folgende Planungsziele angestrebt:
• Erschließung innerörtlicher Baulandpotentiale
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Hierbei ist anzugeben, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt wird.
Sachverhalt
Die Gemeinde Sagard möchte zur weiteren Erschließung derzeitig nicht bebaubarer innerörtlicher Baulandpotentiale u.a. im Bereich zwischen der Ernst-Thälmann-Straße/ Herbergstraße/Capellerstraße einen einfachen Bebauungsplan der Innentwicklung nach § 13 a BauGB im vereinfachten Verfahren ohne Umweltbericht und ohne Umweltprüfung aufstellen. Gem. § 11 BauGB sollen städtebauliche Verträge zur Übernahme der Kosten geschlossen werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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