Informationsvorlage - 030.07.102/20
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11.1. "Ferienhausanlage Wittower Heide" in Glowe
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt, Bau und Verkehr
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Entscheidung
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11.08.2020
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Geplant
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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Sachverhalt
Mit Datum vom 26.1.2020 wurde die Änderung des B-Planes Nr. 11.1. „Ferienhausanlage Wittower Heide“ im Bereich der Flurstücke 1/217 und 1/216, Gemarkung Wittower Heide Flur 11 beantragt. Begründung: Ausweisung eines Baufensters statt zweier Baufenster aufgrund Anbau Wintergarten an bestehenden rohrgedecktes Wochenendhaus, statt Errichtung eines weiteren Hauses (Antrag in Anlage 1). Mit derzeitig bestehender Ausweisung der 2 Baufenster ist der Anbau des Wintergartens wie geplant nicht möglich. Selbst das Bestandsgebäude ist nicht durch eine Baugrenze im Bestand abgesichert. Somit ist bei der Aufstellung des B-Planes ein Fall unbilliger Härte für den Gebäudeeigentümer entstanden.
Gemeinden haben Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Ein Anspruch besteht nicht. Der Antrag berücksichtigt die bauliche und ursprüngliche städtebauliche Situation im Plangebiet das Bestandsgebäude und erhöht nicht die Anzahl der Gebäude oder das Maß der baulichen Nutzung.
Der Bauausschuss möge entscheiden, ob eine positive Empfehlung zur Aufstellung der B-Planänderung an die Gemeindevertretung gegeben wird.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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2
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(wie Dokument)
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433,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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759,1 kB
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4
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(wie Dokument)
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104,5 kB
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