Beschlussvorlage - 013.07.051/20
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschlussfassung über die Satzung der Gemeinde Breege über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Rügen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Jan Wichmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Breege
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Entscheidung
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28.09.2020
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Sachverhalt
Die Gemeinde Breege ist gemäß § 3 Abs. 1, Nr. 2 der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes Rügen Mitglied im Wasser – und Bodenverband Rügen (SWBV-Rügen) und leistet gemäß § 18 Abs. 1 SWBV-Rügen Verbandsbeiträge.
Nach § 3 Abs. 1, S. 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) können Gemeinden diese Beiträge den Eigentümern, Erbbauberechtigten oder sonstigen Nutzungsberechtigten nach den Grundsätzen der §§ 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes M-V (KAG MV) auferlegen. Ein Satzungsrecht ergibt sich hierbei aus § 2 Abs. 1 KAG MV und aus § 5 Abs. 1 Kommunalverfassung M-V (KV MV).
Um größere Beitragsschwankungen wie im Jahr 2017 zu vermeiden, ist es fortan geplant den Beitragshebesatz jährlich zu kontrollieren und sofern nötig mittels Satzung anzupassen.
Da in den Jahren vor 2017 keine Gebührenanpassung vorgenommen wurde, musste im Jahr 2017 ein größeres Defizit der Vorjahre ausgeglichen werden, weshalb der Beitragssatz stark anstieg und es infolgedessen sogar zu Mehreinnahmen kam. Diese wurden im Veranlagungsjahr 2018 ausgeglichen. Nunmehr bedarf es keines weiteren Ausgleichs, sodass der Beitragssatz wieder auf ein normales Niveau reguliert werden kann.
Für das Verbandsgebiet Breege wurden 2019 seitens des Wasser- und Bodenverbands folgende Beiträge veranlagt:
- Gesamte Verbandsfläche: 1.598,0295 ha
- Davon dingliche Mitglieder: 79,6967 ha
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Veranlagungsfläche: 1.518,3328 ha
Dies resultierte in einem Verbandsbeitrag in Höhe von 18.949,25 Euro.
Gemäß beigefügter Gebührenkalkulation ergibt sich somit ein Hebesatz von 0,09 Euro / Berechnungseinheit (BE = je angefangene 100 m²). Für Flächen innerhalb des Einzugsbereichs des Schöpfwerks Schmantevitz ergibt sich ein Zuschlag von 0,12 Euro / Berechnungseinheit.
Gemeinde Breege: Gebührenübersicht je BE der letzten Jahre
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2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
Gebührensatz Breege je BE |
0,10 € |
0,12 € |
0,08 € |
0,09 € |
SW Schmantevitz je BE |
0,13 € |
0,14 € |
0,14 € |
0,12 € |
Nebst der Hebesatzanpassung wird die Satzung zur besseren Verständlichkeit und um Bestimmtheitsfehler vorzugreifen inhaltlich konkretisiert.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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231,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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266,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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256,2 kB
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