Beschlussvorlage - 030.07.038/19

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Glowe beschließt, für das für das gesamte Gemeindegebiet einen Landschaftsplan zu erstellen.

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Sachverhalt

Die Gemeinde Glowe möchte einen Landschaftsplan aufstellen. Aufgrund der gesetzlichen Aufgaben und Inhalte der Landschaftsplanung ist auf Gemeindeebene der Landschaftsplan das geeignete Werkzeug, um die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen darzustellen und somit eine Gesamtübersicht und Interpretationshilfe bei geplanten verfahrensfreien Vorhaben sowie privilegierten Vorhaben im Außenbereich zu schaffen. Die Bearbeitung des Landschaftsplans ist auch als Teilplan möglich.

Die Landschaftsplanung hat nach § 9 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) die Aufgabe, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege für den jeweiligen Planungsraum zu konkretisieren und die Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung dieser Ziele auch für die Planungen und Verwaltungsverfahren aufzuzeigen, deren Entscheidungen sich auf Natur und Landschaft im Planungsraum auswirken können.

Landschaftspläne sind aufzustellen, sobald und soweit dies im Hinblick auf Erfordernisse und Maßnahmen im Sinne des § 9 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 BNatSchG erforderlich ist, insbesondere weil wesentliche Veränderungen von Natur und Landschaft im Planungsraum eingetreten, vorgesehen oder zu erwarten sind. Der Landschaftsplan überspannt dabei einen Zeitraum von 10 bis 15 Jahren und wird der jeweiligen aktuellen Entwicklung angepasst und fortgeschrieben. Der Landschaftsplan u.a. soll die Grundlage für die geplante Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Glowe bilden.

 

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

 

 X

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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