Informationsvorlage - 078.07.174/20

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 Am 11.8.2020 hat der Eigentümer der Grundstücke im Geltungsbereich des rechtswirksamen Bebauungsplanes Nr. 9 „Wohnanlage Capeller Straße“ einen Antrag auf Änderung des ausgewiesenen WA 2 gestellt. Es wurde beantragt, die Geschossigkeit von einem Vollgeschoss auf 2 Vollgeschosse zu ändern, ohne die festgesetzte Höhe der Baukörper zu ändern.

 

Der Bauausschuss möge entscheiden, ob ein Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 durch die Amtsverwaltung vorbereitet werden soll.  

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

 

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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Anlagen

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