Beschlussvorlage - 101.07.017/19-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Gemäß § 22 Abs.3 Nr.11  der der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg–Vorpommern (KV M-V) i. d. F. d. Bek. vom 13.Juli 2011 (GVOBl.M-V S.777) und der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) i.d.F.d.Bek. vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V Nr.7 S.146) und aus Gründen der Rechtssicherheit billigt die Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek die beiliegende Kalkulation der Kurabgabe

 

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Sachverhalt

Die Kurabgabe wird gemäß der vorliegenden Kalkulation angepasst.

Neu ist die Berücksichtigung des Aufwands, der mit dem Aufenthalt ortsfremder Hunde verbunden ist (Hundetoiletten, zusätzliche Reinigung). Dieser Aufwand soll auf die Hundehalter entsprechend umgelegt werden.

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 Ertrag

Nein:

X 

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto: Erhöhung Einnahmen unter

 575000.42620001

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 X

 

Nein:

 

 

 

 

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Anlagen

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