Beschlussvorlage - 101.07.123/20

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek beschließt, die Nutzung der Turnhalle durch die Wieker Blasmusik e.V. entsprechend den Auflagen der Corona-Lockerung-LVO M-V zu genehmigen. Die Reinigung der Turnhalle ist dabei sicher zu stellen.

 

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Sachverhalt

Mit Schreiben vom 02.09.2020 beantragte der Vorstand der Wieker Blasmusik e.V. die Nutzung der Turnhalle in Wiek für Proben der Blasmusik. Bedingt durch die aktuellen Bestimmungen der Verordnung der Landesregierung zur weiteren schrittweisen Lockerung der coronabedingten Einschränkungen des öffentlichen Lebens in Mecklenburg-Vorpommern

(Corona-Lockerungs-LVO M-V) können keine Proben im Probenraum erfolgen. Bisher wurden die Proben im Freien durchgeführt. Aufgrund der kommenden Witterungsverhältnisse ist das künftig nicht mehr möglich. Daher sollen die Proben freitags für

maximal 1 Stunde  in der Turnhalle erfolgen. Die Nutzungsgebühren werden von dem Verein übernommen. Ein Hygieneplan der Wieker Blasmusik e.V. entsprechend der Corona-lockerungs-LVO M-V ist beiliegend.

 

Hinweis: Die Reinigung der Turnhalle ist derzeit aus Kostengründen nur für den Schulsport

               ausgeschrieben. Die fachmännische Reinigung der Halle nach der Nutzung durch

               Dritte muss separat erfolgen, wobei die Kosten vom Nutzer zu tragen sind. Ein entsprechender Vertrag mit einer Reinigungsfirma sollte                     der Verein vor Beginn der Nutzung vorlegen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

 

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Anlagen

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