Beschlussvorlage - 078.07.174/20-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Bebauungsplan Nr. 9 „Wohnanlage Capeller Straße“ in Sagard soll zum 2. Mal geändert werden.

Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

  • Änderung der Geschossigkeit im Bereich des jetzigen WA II auf 2 Vollgeschosse ohne Erhöhung der festgesetzten Firsthöhe
  • Anpassung der Festsetzungen und des Geltungsbereiches des WA II an das WA I.
  1. Die Kosten für die 2. Änderung werden durch städtebaulichen Vertrag gem. § 11 BauGB auf den Grundstückseigentümer übertagen. Der Gemeinde entstehen durch die Planänderung keine Kosten.
  2. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

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Sachverhalt

 Am 11.8.2020 hat der Eigentümer der Grundstücke im Geltungsbereich des rechtswirksamen Bebauungsplanes Nr. 9 „Wohnanlage Capeller Straße“ einen Antrag auf Änderung des ausgewiesenen WA 2 gestellt. Es wurde beantragt, die Geschossigkeit von einem Vollgeschoss auf 2 Vollgeschosse zu ändern, ohne die festgesetzte Höhe der Baukörper zu ändern.

 

Der Bauausschuss hat zugestimmt, einen Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 vorzubereiten.  

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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Anlagen

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