Beschlussvorlage - 052.07.045/19

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Dier Gemeindevertretung der Gemeinde Lohme stellt den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2015 des Städtebaulichen Sondervermögens der Gemeinde Lohme in der vorliegenden Fassung vom 15.11.2019 entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses fest.

 

 

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Sachverhalt

Die Gemeinde Lohme hat für das Städtebauliche Sondervermögen gemäß § 60 KV M-V für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Prüfung des Jahresabschlusses obliegt gemäß § 1 Abs. 1,2 und 4 KPG M-V dem Rechnungsprüfungsauschuss. Die Gemeinde kann sich als amtsangehörige Gemeinde stattdessen des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes bedienen. Nach § 5 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Lohme, übernimmt der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Nord-Rügen die Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses. Hierzu hat er sich der NKHR-Beratung UG als sachverständigen Dritten bedient (§ 1 Abs. 5 Satz 2 KPG).

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Nord-Rügen hat auf seiner Sitzung am 16.01.2020 den Jahresabschluss zum 31.12.2015 des Städtebaulichen Sondervermögens der Gemeinde Lohme geprüft und einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Er empfiehlt der Gemeindevertretung den geprüften Jahresabschluss 2015 in der Fassung vom 15.11.2019  festzustellen

 

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

x

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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Anlagen

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