Beschlussvorlage - 004.07.063/20

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.      Die während der frühzeitigen Beteiligung der von der Planung betroffenen Behörden und Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 BauGB  zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes vorgebrachten Hinweise und Anregungen hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: Von 16 von der Planung berührten Behörden und 4 Nachbargemeinden haben 14 Behörden und 4 Nachbargemeinden eine Stellungnahme abgegeben, von Bürgern gingen keine Stellungnahmen ein (ausführliche Abwägungsentscheidung in der Anlage):

 

a)     berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:

  • Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen
  • Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
    • EWE

 

b)    teilweise berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:

  • Landkreis Vorpommern-Rügen

 

c)     folgende Behörden/Nachbargemeinden hatten keine Hinweise und Anregungen zur 

  Planung:

  • Forstamt Rügen
  • Straßenbauamt Stralsund
  • Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern
  • Industrie- und Handelskammer zu Rostock
  • Landesamt für Innere Verwaltung MV
  • Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie MV
  • Landesamt für Gesundheit und Soziales MV
    • Wasser- und Bodenverband Rügen
    • Amt für Raumordnung und Landesplanung Vorpommern
  • E.dis AG
  • Gemeinde Putgarten
  • Gemeinde Wiek
  • Gemeinde Breege
  • Gemeinde Dranske

 

2.      Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt die Behörden, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, unter Angabe von Gründen von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.

 

3.      Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 15 „Dreiseithof an der Kirche“ in Altenkirchen mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan und der Entwurf der Begründung mit dem Umweltbericht werden gebilligt.

 

4.      Die Entwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan und der Begründung mit dem Umweltbericht sowie Stellungnahmen mit umweltrelevanten Hinweisen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die betroffenen Behörden sind von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenkirchen hat am 15.5.2019 den Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 15 „Dreiseithof an der Kirche“ in Altenkirchen gefasst. Die Kosten wurden durch städtebaulichen Vertrag vom 3.7.2019 auf die Eigentümer umgelegt (Beschluss Nr. 004.6.24-218/18 vom 15.5.2019. Der Aufstellungsbeschluss wurde vom 14.6.2019 bis 2.7.2019 ortsüblich bekannt gemacht. In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.2.2010 wurde der Vorentwurf der Planung vom durch die Gemeinde beauftragten Planungsbüro vorgestellt. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB fand durch Anschreiben vom 2.4.2020 statt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand durch Offenlage der Vorentwurfsunterlagen im Amt Nord-Rügen und im Internet unter www.b-planpool.de vom 16.4.2020 bis 30.4.2020 statt. Die Bekanntmachung erfolgte ortsüblich in den Schaukästen laut Hauptsatzung und auf der Homepage des Amtes Nord-Rügen vom 30.3.2020 bis 17.4.2020. Die Planung wurde angezeigt. Die eingegangenen Stellungnahmen sind abzuwägen. Mit dem Entwurf mit dem Umweltbericht wird die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt und die Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wurde in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 9.9.2020 besprochen.

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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Anlagen

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