Informationsvorlage - 004.07.066/20

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In einem Gespräch im Amt Nord-Rügen mit der Bürgermeisterin und schriftlich mit beigefügten Unterlagen beantragen die Geschäftsführer des Jugenddorfes Wittow eine Neuausrichtung der Betreibung.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenkirchen möge entscheiden, ob sie diese Neuausrichtung unterstützt. Im Falle der Zustimmung soll das Amt Nord-Rügen abklären, welche bauordnungsrechtlichen oder bauplanungsrechtlichen Schritte zur Umsetzung erforderlich sind.

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Anlagen

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