Beschlussvorlage - 101.07.132/20

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBL. M-V, Seite 777) und des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.April 2005 (GVOBl. M-V S. 146), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 14. Juli 2016 (GVOBl. M-V S. 584) beschließt die Gemeindevertretung Wiek beiliegende Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Wiek.  

 

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Sachverhalt

 Die geltende Hundesteuersatzung der Gemeinde Wiek ist der aktuellen Rechtslage und dem Finanzbedarf der Gemeinde Wiek anzupassen.

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto: 611000.40320000

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 X

 

Nein:

 

 

 

 

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Anlagen

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