Beschlussvorlage - 019.07.140/20-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag auf Aufstellung einer Bauleitplanung für das Flurstück 24/1 der Gemarkung Nonnevitz, Flur 2
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Dranske
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Entscheidung
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12.11.2020
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Sachverhalt
Mit Datum vom 11.8.2020 beantragte der Eigentümer des Flurstückes 24/1 der Gemarkung Nonnevitz Flur 2 die Aufstellung einer Bauleitplanung zum Zwecke der Schaffung des Baurechts für die Errichtung eines Ferienbungalows. Das Grundstück liegt im Außenbereich nach § 35 BauGB und ist im Flächennutzungsplan als „Fläche für die Landwirtschaft“ beplant. Eine bauliche Entwicklung war zum Zeitpunkt der Aufstellung des Flächennutzungsplanes nicht vorgesehen. Das Flurstück ist unbebaut (auf dem dahinter liegenden Flurstück 24/5 befindet sich im Eigentum des Antragstellers ein Ferienbungalow).
Das Grundstück ist nicht erschlossen (keine gesicherte öffentliche oder private Zuwegung). Auf mehrfache Bemühungen seitens der Gemeinde Dranske im Jahr 2017, die grundbuchliche Sicherung eines Geh-, Fahr- und Leitungsrechts beim Verkauf des Flurstückes 25 einzutragen, wurde durch die vorigen Eigentümer nicht reagiert. Die Gemeinde hat keinen Zugriff mehr auf das Flurstück 25. Die Sicherung der Zuwegung ist nunmehr durch den Eigentümer selbst zu klären. Eine Bebauung kann nur erfolgen, wenn die Erschließung (Zuwegung von der öffentlichen Verkehrsfläche zum Grundstück) privatrechtlich oder öffentlich rechtlich gesichert ist.
Gemeinden haben Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Auf die Aufstellung von Bauleitplänen besteht kein Anspruch. Ein Anspruch kann auch nicht durch Vertrag begründet werden. (§ 1 Abs. 3 BauGB).
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt hat in seiner Sitzung am 1.10.2020 empfohlen, den Antrag zurückzustellen, bis der Status des Grundstückes und die Lage der vorhandenen Leitungen vorliegen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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381,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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334,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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603,5 kB
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