Beschlussvorlage - 013.07.080/20

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Breege beschließt:

Den Beherbergern, welche die Übermittlung und Abrechnung der Kurabgabe auf elektronischem Weg über AVS vornehmen, wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von  2 % des abgerechneten Kurbeitrages gewährt.

Bei Erteilung einer Ermächtigung der Gemeinde zum Einzug der Kurabgabe vom Konto des Beherbergers (Einzugsermächtigung) erhöht sich die Aufwandsentschädigung auf 2,5 % des abgerechneten Kurbeitrages.

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Sachverhalt

 Die Gemeinde hatte sich bereits dazu entschlossen, die Vermieter, die AVS anwenden, zu fördern.

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 x

 

Nein:

x

 

Kosten:                                                                                                

ca. 6.000 € 

abhängig von Kurabgabeeinnahmen

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 575000

Stehen die Mittel zur Verfügung: 2% Mindereinnahmen 

575000. 42620001                                               

Ja: 

x 

 

Nein:

 

 

 

 

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