Beschlussvorlage - 013.07.080/20
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Anwendern des AVS - Meldescheins
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Christine Meinert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Breege
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Entscheidung
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02.12.2020
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Breege beschließt:
Den Beherbergern, welche die Übermittlung und Abrechnung der Kurabgabe auf elektronischem Weg über AVS vornehmen, wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 2 % des abgerechneten Kurbeitrages gewährt.
Bei Erteilung einer Ermächtigung der Gemeinde zum Einzug der Kurabgabe vom Konto des Beherbergers (Einzugsermächtigung) erhöht sich die Aufwandsentschädigung auf 2,5 % des abgerechneten Kurbeitrages.
