Beschlussvorlage - 078.07.201/20

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Für einen Bereich östlich der Sassnitzer Straße am Ortsausgang Sagard in Richtung B 96 und westlich des Bahndamms nach Sassnitz soll der Flächennutzungsplan geändert werden. Es werden folgende Planungsziele angestrebt: Die Flächen wurden durch einen örtlichen Unternehmer erworben und sollen die direkt angrenzend bestehenden Betriebsflächen erweitern. Für den Bereich soll im Parallelverfahren der Bebauungsplan Nr. 27 „Gewerbegebiet Ost“ aufgestellt werden.
  2. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  3. Die Vorentwürfe der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Begründung werden gebilligt.
  4. Mit den Vorentwürfen des Planes sowie der Begründung ist die frühzeige Beteiligung der Öffentlichkeit nach 3 Abs. 1 BauGB durch die Amtsverwaltung durchzuführen, die betroffenen Behörden sind gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen und die Planung ist anzuzeigen.

 

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sagard hat am 1.10.2019 grundsätzlich dem Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Erweiterung des Betriebsgeländes des  Unternehmens Rekewitsch für einen Stellplatz- und Lagerbereich in Sagard mit paralleler Flächennutzungsplanänderung zugestimmt. Die Kosten wurden durch städtebaulichen Vertrag vom 14.1.2020 auf den Vorhabenträger umgelegt (Beschluss Nr. 078.07.071/19 vom 4.12.2019). Die Planung wurde am 1.4.2020 beauftragt (Beschluss-Nr. 078.07.080/19 vom 4.12.2019. Nunmehr liegt der Vorentwurf der Planung vor. Mit dem Aufstellungsbeschluss beginnt das förmliche Planverfahren nach dem Baugesetzbuch.

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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Anlagen

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