Beschlussvorlage - 030.07.147/20-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Die Gemeinde Glowe stimmt dem Antrag auf Änderung /Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 11.1. „Ferienhausanlage Wittower Heide“ um die Aufnahme der Zulässigkeit von Betriebs- bzw. Betreiberwohnungen zu.
  2. Das Amt Nord-Rügen wird beauftragt ein Honorarangebot einzuholen und einen städtebaulichen Vorvertrag vorzubereiten, der die Kostenübernahme der Planung durch die Vorhabenträgerin klärt.

 

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Sachverhalt

Mit  Datum vom 18.8.2020  wurde ein Antrag auf Änderung/Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 11.1. „Ferienhausanlage Wittower Heide“ gestellt. Beantragt wird die Aufnahme einer textlichen Festsetzung, dass Wohnungen für Betriebsinhaber/Betriebsleiter von im Plangebiet ansässigen Betrieben für zulässig erklärt werden. Die Antragstellerin ist Betreiberin von 4 Ferienhäusern im Plangebiet und würde gern eine Betriebswohnung zur Bewirtschaftung der Ferienhäuser im Plangebiet einrichten. In allen angrenzenden Bebauungsplänen in der Wittower Heide wurde dieses Recht festgesetzt, außer im B-Plan 11.1.

 

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 23.09.2020 einstimmig entschieden, der Gemeinde eine positive Entscheidung zu empfehlen.

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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Anlagen

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