Beschlussvorlage - 030.07.147/20-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag auf Ergänzung/Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11.1. "Ferienhausanlage Wittower Heide"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Glowe
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Entscheidung
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09.12.2020
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Beschlussvorschlag
- Die Gemeinde Glowe stimmt dem Antrag auf Änderung /Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 11.1. „Ferienhausanlage Wittower Heide“ um die Aufnahme der Zulässigkeit von Betriebs- bzw. Betreiberwohnungen zu.
- Das Amt Nord-Rügen wird beauftragt ein Honorarangebot einzuholen und einen städtebaulichen Vorvertrag vorzubereiten, der die Kostenübernahme der Planung durch die Vorhabenträgerin klärt.
Sachverhalt
Mit Datum vom 18.8.2020 wurde ein Antrag auf Änderung/Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 11.1. „Ferienhausanlage Wittower Heide“ gestellt. Beantragt wird die Aufnahme einer textlichen Festsetzung, dass Wohnungen für Betriebsinhaber/Betriebsleiter von im Plangebiet ansässigen Betrieben für zulässig erklärt werden. Die Antragstellerin ist Betreiberin von 4 Ferienhäusern im Plangebiet und würde gern eine Betriebswohnung zur Bewirtschaftung der Ferienhäuser im Plangebiet einrichten. In allen angrenzenden Bebauungsplänen in der Wittower Heide wurde dieses Recht festgesetzt, außer im B-Plan 11.1.
Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 23.09.2020 einstimmig entschieden, der Gemeinde eine positive Entscheidung zu empfehlen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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2
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(wie Dokument)
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243,1 kB
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