Beschlussvorlage - 078.07.016/19

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Für einen Bereich nordwestlich des Quatzendorfer Weges, am Ortsausgang Richtung Quatzendorf soll ein Bebauungsplan der Innenentwicklung nach  § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt werden. Es werden folgende Planungsziele angestrebt Nachverdichtung des bestehenden Siedlungsbereichs und Schaffung von Baurecht auch für Wohngebäude. 
  2. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Hierbei ist anzugeben, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt wird.
  3.  Die Entwürfe des Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. 24 „Quatzendorfer Weg“ der Gemeinde Sagard und der Begründung werden gebilligt.
  4.  Die Entwürfe des Planes sowie der Begründung sind nach § 13 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die betroffenen Behörden sind von der Auslegung zu benachrichtigen, die Planung ist anzuzeigen.

 

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sagard hat am 28.11.2018 den Grundsatzbeschluss Nr. 078.6.35-478/18 gefasst, welcher die grundsätzliche Zustimmung zur Aufstellung eines Bebauungsplanes am Quatzendorfer Weg erteilt. Am 15.3.2019 wurde zwischen Antragsteller und Gemeinde ein städtebaulicher Vorvertrag abgeschlossen, welcher die Kostenübernahme durch die Antragsteller regelt (Beschluss-Nr. 078.6.36-510/19 vom 20.2.2019). Am 27.3.2019 wurde die Planung durch die Gemeinde beauftragt. Mit dem Aufstellungsbeschluss beginnt das offizielle Bauleitplanverfahren nach dem BauGB. 

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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Anlagen

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