Beschlussvorlage - 078.07.017/19

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1.  Für einen Bereich westlich der Glower Straße, nördlich der Straße Boddenblick und südlich des Marlower Baches soll ein vorhabenbezogener                    Bebauungsplan aufgestellt werden.

        Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

·    Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans soll der Standort touristisch als Camping- und Ferienpark mit allgemeiner zentraler touristischer Infrastruktur entwickelt werden.Mit der Etablierung eines Beherbergungsbetriebs soll das touristische Angebot in der Gemeinde
ergänzt und Angebotslücken geschlossen werden. Gleichzeitig soll die touristische Infrastruktur am Ort ergänzt werden (zielgruppenabhängige Spiel- / Beschäftigungsangebote wie z.B. Spielscheune) und damit die im Ort bestehenden Beherbergungsangebote gestützt werden.

       2.     Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes wurde das Planungsbüro Raith, Hertelt, Fuß aus Stralsund beauftragt.

       3.     Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).  

       4.   Die Vorentwürfe der Planung werden gebilligt.    

5.   Das Amt Nord-Rügen wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4(1) BauGB und der Öffentlichkeit nach § 3(1) BauGB                              durchzuführen. Die Planung ist anzuzeigen.

 

 

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Sachverhalt

 Die Gemeinde Sagard hat der Grundstücksgesellschaft Martin Stolz GmbH & Co. KG diverse Grundstücke in der Gemarkung Marlow, Flur 1 verkauft, damit dort eine städtebauliche Entwicklung zu einem Camping- und Ferienpark erfolgen soll. (siehe Grundsatzbeschluss Nr. 078.6.36-502/19 vom 20.2.2019). Am 26.2.2019 wurde zwischen Gemeinde und dem Vorhabenträger ein städtebaulicher Vorvertrag geschlossen, der die Kostenübernahme für die Planung regelt (Beschluss-Nr. 078.6.36-508/19 vom 20.2.2019.) Die Planung wurde am 11.3.2019 beauftragt (Beschluss-Nr. 078.6.36-509/19 vom 20.2.2019). Nunmehr liegt der Vorentwurf der Planung vor. Das Planverfahren beginnt mit dem Aufstellungsbeschluss. 

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

 X

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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Anlagen

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