Beschlussvorlage - 078.07.027/19

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 11 „Sondergebiet Handel II“ soll im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB zum 2. Male geändert werden. Die 2. vereinfachte Änderung erstreckt sich auf Teile des Plangebietes (Bereich des bestehenden Döner-Imbiss)

       Für den Änderungsbereich ist vorgesehen:

  • Ausweisung eines Baufensters zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für dauerhaft ergänzende kleinere Nutzungen wie Imbissstände 
  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Hierbei ist anzugeben, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt wird.
  2. Die Entwürfe der 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Sondergebiet Handel II“ der Gemeinde Sagard und der Begründung werden gebilligt.
  3. Das Amt Nord-Rügen wird beauftragt, die Entwürfe der 2. vereinfachten Änderung des Planes sowie der Begründung nach § 13 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die betroffenen Behörden von der Auslegung zu benachrichtigen und nach § 4(2) BauGB zu beteiligen.
  4. Aufgrund der Geringfügigkeit der Planänderungen und der seit Jahren bestehenden saisonalen vorhandenen Nutzung wird auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3(1) BauGB verzichtet und sofort die öffentliche Auslegung nach § 3(2) BauGB durchgeführt.

 

 

 

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Sachverhalt

Am 20.2.2019 hat die Gemeinde Sagard beschlossen, dem Antrag auf Änderung des rechtswirksamen B-Plans Nr. 11 „Sondergebiet Handel II“ im Bereich des Edeka-Marktes zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Imbiss (Döner-Imbiss) stattzugeben. (Beschluss-Nr. 078.6.36-497/19). Außerdem hat die Gemeinde am 20.2.2019 den Beschluss Nr. 078.6.36-504/19 über den städtebaulichen Vertrag zwischen der Gemeinde und dem Vorhabenträger gefasst. Der Vertrag, welcher die Kostenübernahme durch den Vorhabenträger regelt wurde am 15.3.2019 abgeschlossen. Die Finanzierung ist gesichert.

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

x

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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Anlagen

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