Beschlussvorlage - 078.07.027/19
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Aufstellung der 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Sondergebiet Handel II“ sowie Billigung der Entwurfsunterlagen für die öffentliche Auslegung und Trägerbeteiligung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Sagard
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Entscheidung
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21.08.2019
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Beschlussvorschlag
- Der Bebauungsplan Nr. 11 „Sondergebiet Handel II“ soll im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB zum 2. Male geändert werden. Die 2. vereinfachte Änderung erstreckt sich auf Teile des Plangebietes (Bereich des bestehenden Döner-Imbiss)
Für den Änderungsbereich ist vorgesehen:
- Ausweisung eines Baufensters zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für dauerhaft ergänzende kleinere Nutzungen wie Imbissstände
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Hierbei ist anzugeben, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt wird.
- Die Entwürfe der 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Sondergebiet Handel II“ der Gemeinde Sagard und der Begründung werden gebilligt.
- Das Amt Nord-Rügen wird beauftragt, die Entwürfe der 2. vereinfachten Änderung des Planes sowie der Begründung nach § 13 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die betroffenen Behörden von der Auslegung zu benachrichtigen und nach § 4(2) BauGB zu beteiligen.
- Aufgrund der Geringfügigkeit der Planänderungen und der seit Jahren bestehenden saisonalen vorhandenen Nutzung wird auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3(1) BauGB verzichtet und sofort die öffentliche Auslegung nach § 3(2) BauGB durchgeführt.
Sachverhalt
Am 20.2.2019 hat die Gemeinde Sagard beschlossen, dem Antrag auf Änderung des rechtswirksamen B-Plans Nr. 11 „Sondergebiet Handel II“ im Bereich des Edeka-Marktes zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Imbiss (Döner-Imbiss) stattzugeben. (Beschluss-Nr. 078.6.36-497/19). Außerdem hat die Gemeinde am 20.2.2019 den Beschluss Nr. 078.6.36-504/19 über den städtebaulichen Vertrag zwischen der Gemeinde und dem Vorhabenträger gefasst. Der Vertrag, welcher die Kostenübernahme durch den Vorhabenträger regelt wurde am 15.3.2019 abgeschlossen. Die Finanzierung ist gesichert.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,4 MB
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