Informationsvorlage - 078.07.236/21
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag auf Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 9 "Wohnanlage Capeller Straße" in Sagard
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Ausschuss für Bau, Gemeindeentwicklung und Umwelt
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Entscheidung
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03.03.2021
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Sachverhalt
Mit Datum vom 20.1.2021 stellte der Grundstückseigentümer des Flurstückes 15/2 und 16/3 der Gemarkung Sagard, Flur 8 (Capeller Straße 6 in Sagard) den Antrag auf Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Wohnanlage Capeller Straße“ für das Flurstück 15/2. Das Flurstück 16/3 befindet sich bereits im Geltungsbereich des Bebauungsplanes und ist dort als Grünfläche dargestellt.
Begründung: Der Eigentümer will das vorhandene Gebäude direkt an der Straße abreißen und ein neues Gebäude mit 4 WE im rückwertigen Bereich des Grundstückes (2. Reihe) bauen. (Antrag und Lageplan in der Anlage 1 und 2). Der Landkreis hat einen Bauvorbescheid negativ beschieden, weil sich das geplante Bauvorhaben wegen der Bebauungstiefe (Bauen in 2. Reihe) nicht nach § 34 BauGB in die nähere Umgebungsbebauung einfügt. Ein Bau an der Stelle des bestehenden Gebäude wäre nach § 34 BauGB genehmigungsfähig.
Der Bauausschuss möge beraten, ob die Beschlussvorlage für die Gemeindevertretung zustimmend oder ablehnend durch die Amtsverwaltung vorbereitet werden soll.
Hinweis: aus städtebaulichen Gründen wäre bei einer Zustimmung die Einbeziehung des Grundstückes Capeller Straße 8 in den Ergänzungsbereich sinnvoll, um einen städtebaulich guten Anschluss an das Plangebiet zu erreichen (Anlage 3).
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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21,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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46 kB
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3
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(wie Dokument)
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396,6 kB
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