Beschlussvorlage - 052.07.149/21
Grunddaten
- Betreff:
-
Entlastung des Bürgermeisters der Gemeinde Lohme für das Haushaltsjahr 2017
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Annett Ohlrich
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Lohme
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Entscheidung
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24.03.2021
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Sachverhalt
Die Gemeinde Lohme hat gemäß § 60 Kommunalverfassung M-V zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss zu erstellen.
Gemäß § 5 (4) der Hauptsatzung der Gemeinde Lohme, hat diese die Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses auf den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Nord-Rügen übertragen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Nord-Rügen hat auf seiner Sitzung am 14.01.2021 die Jahresrechnung der Gemeinde Lohme für das Haushaltsjahr 2017 geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Nord-Rügen empfiehlt der Gemeindevertretung der Gemeinde Lohme den Bürgermeister der Gemeinde Lohme für das Haushaltsjahr 2017 uneingeschränkt zu entlasten.
