Beschlussvorlage - 052.07.150/21

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Der Vorentwurf der 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 1 „Appartementbebauung Nardevitz mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan und der Vorentwurf der Begründung  werden gebilligt.
  2. Mit den Vorentwürfen des Planes mit dem VEP sowie der Begründung  sind nach § 3 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und nach § 4 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Behördenbeteiligung durch das Amt Nord-Rügen durchzuführen.

 

 

 

 

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lohme hat am 10.6.2020 den Aufstellungsbeschluss Nr. GV  052.07.058/20 über die 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 1 „Appartementanlage Nardevitz“ gefasst. Der Beschluss wurde vom 1.7.2020 bis 17.7.2020 ortsüblich laut Hauptsatzung und auf der Homepage des Amtes Nord-Rügen bekannt gemacht. Am 10.6.2020 wurden auch die Beschlüsse über den städtebaulichen Vorvertrag (BE-Nr. GV 052.07.064/20) und die Auftragsvergabe (BE Nr. GV 052.07.072/20) gefasst

Der städtebauliche Vorvertrag wurde am 10.7.2020 ausgefertigt. Die Planungen sind beauftragt. Nunmehr liegt der Vorentwurf zur Billigung durch die Gemeinde vor.

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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Anlagen

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