Beschlussvorlage - 052.07.150/21
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Billigung des Vorentwurfes zur 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 1 "Appartementbebauung Nardevitz" in Nardevitz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Lohme
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Entscheidung
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24.03.2021
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Beschlussvorschlag
- Der Vorentwurf der 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 1 „Appartementbebauung Nardevitz mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan und der Vorentwurf der Begründung werden gebilligt.
- Mit den Vorentwürfen des Planes mit dem VEP sowie der Begründung sind nach § 3 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und nach § 4 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Behördenbeteiligung durch das Amt Nord-Rügen durchzuführen.
Sachverhalt
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lohme hat am 10.6.2020 den Aufstellungsbeschluss Nr. GV 052.07.058/20 über die 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 1 „Appartementanlage Nardevitz“ gefasst. Der Beschluss wurde vom 1.7.2020 bis 17.7.2020 ortsüblich laut Hauptsatzung und auf der Homepage des Amtes Nord-Rügen bekannt gemacht. Am 10.6.2020 wurden auch die Beschlüsse über den städtebaulichen Vorvertrag (BE-Nr. GV 052.07.064/20) und die Auftragsvergabe (BE Nr. GV 052.07.072/20) gefasst
Der städtebauliche Vorvertrag wurde am 10.7.2020 ausgefertigt. Die Planungen sind beauftragt. Nunmehr liegt der Vorentwurf zur Billigung durch die Gemeinde vor.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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15,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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5,9 MB
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3
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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