Beschlussvorlage - 052.07.148/21

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lohme folgt der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses des Amte Nord-Rügen und stellt den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017 in der Fassung vom 14.12.2020 fest.

 

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Sachverhalt

Die Gemeinde Lohme hat gemäß § 60 Kommunalverfassung M-V zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss zu erstellen.

Gemäß § 5 (4) der Hauptsatzung der Gemeinde Lohme, hat diese die Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses auf den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Nord-Rügen übertragen.

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Nord-Rügen hat auf seiner Sitzung am 14.01.2021 die Jahresrechnung der Gemeinde Lohme für das Haushaltsjahr 2017 geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Er empfiehlt der Gemeindevertretung der Gemeinde Lohme den geprüften Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2017 in der Fassung vom 14.12.2020 festzustellen und den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2017 uneingeschränkt zu entlasten.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

x

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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Anlagen

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