Beschlussvorlage - 030.07.182/20

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Der Entwurf der 5. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11.1. „Ferienhausanlage Wittower Heide“ in Glowe und der Entwurf der Begründung werden gebilligt.
  2. Die Entwürfe des Planes sowie der Begründung sind nach § 13 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die betroffenen Behörden sind von der Auslegung zu benachrichtigen, die Planung ist anzuzeigen
  3. Aufgrund der Geringfügigkeit der Planänderung nur 1 Flurstück betreffend, wird auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet und sofort die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

 

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde  Glowe hat am 26.8.2020 den Aufstellungsbeschluss Nr. GV 030.07.109/20 über die 5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11.1. „Ferienhausanlage Wittower Heide“ gefasst. Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Baufensters statt 2 aufgrund Erhalt der bestehenden Bebauung und Anbau eines Wintergartens statt Abbruch und Neubau. Die textlichen Festsetzungen bleiben unverändert. Am 4.9.2020 wurde der städtebauliche Vertrag mit dem Eigentümer geschlossen (Beschluss-Nr. GV 030.07.116/20 vom 26.8.2020). Die Planung wurde am 8.9.2020 durch die Gemeinde beauftragt. Nunmehr liegt der Entwurf der Planung vor, welcher durch die Gemeinde zu billigen ist.

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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Anlagen

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