Beschlussvorlage - 052.07.162/21

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung bekennt sich zum straßenbegleitenden Radwegeprojekt Nipmerow-Lohme. 

 

Das Amt Nord-Rügen wird beauftragt, eine Fördermittelbereitstellung (Flurneuordnung, Sonderprogramm Stadt und Land, o.ä.) zu prüfen. Notwendige Mittel sollen aus dem Haushalt für Planungskosten bereit gestellt werden.  

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Sachverhalt

Der Bau eines Radweges zwischen Nipmerow und Lohme ist für eine zukunftsorientierte touristische Gemeinde unbedingt erforderlich. Eine Vernetzung und Anbindung der Orte und Ortsteile sowie der Sehenswürdigkeiten ist hier geboten. 

Das Vorhaben ist in der Haushaltsplanung nicht berücksichtigt. Es handelt sich somit um eine außerplanmäßige Investition. Die Kosten für 1. Planungsschritte können aus der Maßnahme „Bushaltestelle Nardevitz“ gedeckt werden, da die Maßnahme günstiger wird, als im Plan veranschlagt.

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 x

 

Nein:

 x

 

Kosten:                                                                                                8.000

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 x

 

Nein:

 

 

 Wird gedeckt aus den übrigen Mitteln der Maßnahme „Bushaltestelle Nardevitz“

 

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