Beschlussvorlage - 030.07.035/19-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Gemäß § 22 Abs.3 Nr.11  der der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg–Vorpommern (KV M-V) i. d. F. d. Bek. vom 13.Juli 2011 (GVOBl.M-V S.777) und der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) i.d.F.d.Bek. vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V Nr.7 S.146) und aus Gründen der Rechtssicherheit billigt die Gemeindevertretung der Gemeinde Glowe die beiliegende Kalkulation der Gebühren für die Inanspruchnahme des Hafens und Wasser-Wander-Rastplatzes Glowe.

 

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Sachverhalt

 Die Gebühren waren nach einer umfangreichen Um- und Ausbaumaßnahme des Wasser - Wander - Rastplatzes neu zu kalkulieren.

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

 

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 548000

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 X

 

Nein:

 

 

 

 

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Anlagen

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