Beschlussvorlage - 030.07.036/19-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg–Vorpommern(KV M-V) vom 13.Juli 2011 (GVOBl. M-V S.777) in der zurzeit geltenden Fassung, aufgrund    der §§ 2, 6 und 12a des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) i.d.F.d.Bek. vom 12. April 2005

(GVOBl. M-V Nr.7 S.146) in der zurzeit geltenden Fassung und aufgrund der §§ 9 und 11 des Schiffsabfallentsorgungsgesetzes M-V vom 16. Dezember 2003 (GVOBl. M-V 2003, S.679) in der zurzeit geltenden Fassung beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Glowe beiliegende Satzung der Gemeinde Glowe über die Erhebung von Hafenabgaben.

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Sachverhalt

 

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

 

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 548000

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

X 

 

Nein:

 

 

 

 

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Anlagen

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