Beschlussvorlage - 030.07.196/21

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Glowe beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung über örtliche Bauvorschriften zur Erhaltung und Gestaltung des Ortsbildes von Polchow, das von besonderer städtebaulicher Bedeutung ist, (Gestaltungssatzung) auf Grundlage des § 86 Abs. 1 Nr. 1 der Landesbauordnung M-V (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V 2015 S. 344), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. November 2019 (GVOBl. M-V, S. 682).

 

Das Amt Nord-Rügen wird beauftragt, die Satzung beim Landkreis Vorpommern-Rügen anzuzeigen und öffentlich bekannt zu machen. 

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Sachverhalt

Gemäß § 86 (1) Nr.1 LBauO M-V können die Gemeinden durch Satzung örtliche Bauvorschriften erlassen über Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen sowie von Werbeanlagen und Warenautomaten zur Erhaltung und Gestaltung von Ortsbildern.

 

Die Gemeinde Glowe hat beschlossen, die Ortsgestaltungssatzung Polchow grundlegend zu überarbeiten (Grundsatzbeschluss). In der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt, Bau und Verkehr der Gemeinde Glowe am 23.09.2020 wurden diesbezüglich konkrete Vorgaben zur Überarbeitung getroffen. Die Amtsverwaltung hat die Gestaltungssatzung entsprechend der Vorgaben überarbeitet. Es ist somit erneut zu beschließen.

 

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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Anlagen

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