Beschlussvorlage - 101.07.139/20-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek beschließt, dem Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes zum Zwecke der Errichtung von ca. 30 Tiny Häusern grundsätzlich zuzustimmen. Diese Zustimmung ersetzt nicht die sich anschließenden Bauleitplanverfahren (Aufstellung vorhabenbezogener Bebauungsplan und Änderung Flächennutzungsplan).
  2. Das Amt Nord-Rügen wird beauftragt, die Antragstellerin von diesem Beschluss in Kenntnis zu setzten, Honorarangebote für die Planungen einzuholen und einen städtebaulichen Vorvertrag gem. § 11 BauGB zur Tragung der Planungskosten durch die Antragstellerin vorzubereiten und zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

 

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Sachverhalt

Mit Antrag vom 23.10.2020 hat die Lieblingsplatz Rügen Grundbesitz GmbH und Co.KG, Betreiberin des Landhotels Bohlendorf, einen Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Errichtung von ca. 30 Tiny-Häusern an die Gemeinde Wiek gestellt.

 

Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Wiek ist der beantragte Bereich als „Mischbaufläche“ dargestellt. Bei einer generellen Ausrichtung in Richtung Beherbergung müsste auch der Flächennutzungsplan angepasst, also geändert werden.

 

Gemeinden haben Bauleitpläne aufzustellen sobald und soweit dies für eine städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Auf die Aufstellung von Bauleitplänen besteht kein Anspruch. Ein Anspruch kann auch nicht durch Vertrag begründet werden.

 

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 17.3.2021 entschieden dem Antrag zuzustimmen und die Amtsverwaltung beauftragt, eine zustimmende Beschlussvorlage zu erarbeiten.

 

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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Anlagen

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