Informationsvorlage - 071.07.115/21
Grunddaten
- Betreff:
-
Information über ein Schreiben der neuen Eigentümer des Hofes Wollin zur geplanten Nutzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Putgarten
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Entscheidung
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20.04.2021
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Sachverhalt
Mit Datum vom 15.3.2021, eingegangen am 22.3.2021 im Amt Nord-Rügen, informierten die neuen Eigentümer des Hofes Wollin die Gemeinde über ihre Änderungsabsichten hinsichtlich der Umnutzung eines ehemaligen Stalles in eine Restauration und den Neubau eines eigengenutzten Wohnhauses (siehe Anlage).
Die neuen Eigentümer führen laut eigener Auskunft ein landwirtschaftliches Unternehmen. Selbst wenn eine Privilegierung nach § 35 BauGB durch die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen festgestellt werden würde, kann Feststellung nicht zum Erfolg führen. Wollin ist durch den Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 1 „Wollin“ beplant. Somit befindet sich das Gebiet nicht im Außenbereich nach § 35 BauGB sondern in einem Plangebiet nach § 30 BauGB. Die beantragten Nutzungen können somit nur über die Änderung des VEP Nr. 1 „Wollin“ umgesetzt werden, denn eine Neubau eines Hauses ist laut VEP nicht vorgesehen und die damals weiterhin als Stall geplante Nutzung des Gebäude 6 als Stall für Highland-Rinder und Unterstellmöglichkeit für landwirtschaftliche Geräte wurde laut Genehmigung vom 8.11.1995 durch das Bauministerium MV versagt.
Die Gemeindevertretung möge entscheiden, ob sie grundsätzlich mit den beantragten Vorhaben durch eine Änderung des VEP Nr. 1 „Wollin“ oder Aufstellung eines neuen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, der die alte Planung ersetzt, einverstanden ist.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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78,3 kB
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