Beschlussvorlage - 101.07.166/21

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek folgt der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Nord-Rügen und stellt den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2016 in der Fassung vom 18.12.2020 fest

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Sachverhalt

Die Gemeinde Wiek hat gemäß § 60 Kommunalverfassung M-V zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss zu erstellen.

Gemäß § 5 (4) der Hauptsatzung der Gemeinde Wiek, hat diese die Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses auf den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Nord-Rügen übertragen.

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Nord-Rügen hat auf seiner Sitzung am 14.01.2021 die Jahresrechnung der Gemeinde Wiek für das Haushaltsjahr 2016 geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Er empfiehlt der Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek den geprüften Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2016 in der Fassung vom 18.12.2020 festzustellen und die Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2016 uneingeschränkt zu entlasten.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

 

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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Anlagen

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