Beschlussvorlage - 004.07.084/21

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenkirchen folgt der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Nord-Rügen und stellt den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017 in der Fassung vom 22.12.2020 fest.

 

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Sachverhalt

Die Gemeinde Altenkirchen hat gemäß § 60 Kommunalverfassung M-V zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss zu erstellen.

Gemäß § 5 (4) der Hauptsatzung der Gemeinde Altenkirchen, hat diese die Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses auf den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Nord-Rügen übertragen.

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Nord-Rügen hat auf seiner Sitzung am 14.01.2021 die Jahresrechnung der Gemeinde Altenkirchen für das Haushaltsjahr 2017 geprüft und einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Er empfiehlt der Gemeindevertretung der Gemeinde Altenkirchen den geprüften Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2017 in der Fassung vom 22.12.2020 festzustellen und die Bürgermeisterin zu entlasten.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

x

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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Anlagen

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