Beschlussvorlage - 004.07.085/21
Grunddaten
- Betreff:
-
Entlastung der Bürgermeisterin der Gemeinde Altenkirchen für das Haushaltsjahr 2017
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Maria Habersaat
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Altenkirchen
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Entscheidung
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28.04.2021
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Sachverhalt
Die Gemeinde Altenkirchen hat gemäß § 60 Kommunalverfassung M-V zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss zu erstellen.
Gemäß § 5 (4) der Hauptsatzung der Gemeinde Altenkirchen, hat diese die Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses auf den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Nord-Rügen übertragen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Nord-Rügen hat auf seiner Sitzung am 14.01.2021 die Jahresrechnung der Gemeinde Altenkirchen für das Haushaltsjahr 2017 geprüft und einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
