Beschlussvorlage - 004.07.085/21

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenkirchen folgt der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Nord-Rügen und entlastet die Bürgermeisterin der Gemeinde Altenkirchen für das Haushaltsjahr 2017.

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Sachverhalt

Die Gemeinde Altenkirchen hat gemäß § 60 Kommunalverfassung M-V zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss zu erstellen.

Gemäß § 5 (4) der Hauptsatzung der Gemeinde Altenkirchen, hat diese die Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses auf den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Nord-Rügen übertragen.

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Nord-Rügen hat auf seiner Sitzung am 14.01.2021 die Jahresrechnung der Gemeinde Altenkirchen für das Haushaltsjahr 2017 geprüft und einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

x

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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