Beschlussvorlage - 004.07.087/21

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. und 2 BauGB vorgebrachten Hinweise und Anregungen von Bürgern sowie die Stellungnahmen der von der Planung berührten Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und Nachbargemeinden zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Ortszentrum“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB  hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: Von 14 von der Planänderung berührten Behörden und 6 von der Planung betroffenen Nachbargemeinden haben 13 Behörden und 5 Nachbargemeinden eine Stellungnahme abgegeben. Von der betroffenen Öffentlichkeit ging eine Stellungnahme ein (ausführliche Abwägungsentscheidung in der Anlage).   

                   

a)     berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:

  • Deutsche Telekom
  • EWE Netz GmbH
  • Harms Consulting GmbH & Co. KG
  • Landesamt für Gesundheit und Soziales MV
  • Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung MV

 

b)    teilweise berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:

  • Landkreis Vorpommern-Rügen
  • IHK zu Rostock

 

c)     nicht berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:

 

  • Straßenbauamt Stralsund

 

d)    folgende Behörden/Nachbargemeinden hatten keine Hinweise und Anregungen zur 

  Planung:

  • Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen
  • e.dis
  • Landesamt für Innere Verwaltung MV
  • Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
  • Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie MV
  • Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern
  • Gemeinde Sagard
  • Gemeinde Breege
  • Gemeinde Dranske
  • Gemeinde Glowe
  • Gemeinde Putgarten

 

  1. Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt die Behörden, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, unter Angabe von Gründen von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) beschließt die Gemeindevertretung Altenkirchen die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Ortszentrum“ in Altenkirchen als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB betreffend einen unbebauten Bereich westlich der Marktstraße, östlich der Straße des Friedens und nördlich des Netto-Marktes in Altenkirchen bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung. Die festgesetzten örtlichen Bauvorschriften werden nach § 86 Landesbauordnung MV (LBauO MV) vom 15.10.2015 (GVOBl. MV 2015 S. 344)  zuletzt geändert durch das Gesetz  vom 19. November 2019 (GVOBl.MV S.682) beschlossen.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt, die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Ortszentrum“ mit der Begründung  ortsüblich gem. § 10 Abs. 3 und § 10a Abs. 2 BauGB und der Hauptsatzung der Gemeinde Altenkirchen bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben und die dem B-Plan zugrunde liegenden Vorschriften während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

  1. Gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung an die Darstellung der 2. Änderung des B-Planes Nr. 7 „Ortszentrum“  angepasst.

 

 

 

 

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenkirchen hat am 28.9.2016 den Beschluss über die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Ortszentrum“ für die Errichtung eines EDEKA Marktes in Altenkirchen gefasst.  Der Beschluss wurde vom 27.10.2016 bis 15.11.2016 ortsüblich bekannt gemacht.  Nach einem Vorhabenträgerwechsel wurde am 20.7.2020 der städtebauliche Vorvertrag zur Übertragung der Planungskosten an die Vorhabenträgerin unterzeichnet. (Beschluss-Nr. GV 004.07.041/20 vom 17.6.2020). Nach Eingang der Honorarsumme auf dem Konto der Gemeinde wurde am 5.8.2020 die Planung beauftragt. (Beschluss Nr. GV 004.07.046/20 vom 17.6.2020). Die Planung wurde am 10.11.2020 angezeigt, die Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 2.12.2020 beteiligt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB fand durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen im Amt Nord-Rügen und im Internet unter www.b-planpool.de vom  30.11.2020 bis 18.12.2020 statt.  Die Bekanntmachung erfolgte vom 12.11.2020 bis 30.11.2020 durch Aushänge und Bekanntmachung auf der Homepage des Amtes Nord-Rügen. Aus die besonderen Corona-Bestimmungen wurde verwiesen.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB fand durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen im Amt Nord-Rügen und im Internet unter www.b-planpool.de statt.  Die Bekanntmachung erfolgte vom 8.12.2020 bis 8.1.2020 ortsüblich in den Schaukästen, auf der Homepage des Amtes Nord-Rügen und unter www.b-planpool.de. Auf die geltenden Corona-Bestimmungen wurde hingewiesen. Mit der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und dem Abwägungsbeschluss ist das Planverfahren beendet.

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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Anlagen

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