Beschlussvorlage - 004.07.081/21-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt den sich in der Anlage befindlichen städtebaulichen Vertrages zur Aufstellung der 2. Änderung des  Bebauungsplanes Nr. 7 „Ortszentrum“ nach § 11 BauGB.
  2. Die Bürgermeisterin und ihr 1. Stellvertreter werden beauftragt, den Vertrag zu unterzeichnen.

 

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Sachverhalt

Die Gemeinde Altenkirchen hat  am 28.09.2016 den Beschluss über die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Ortszentrum“ zur Errichtung eines EDEKA-Marktes in Altenkirchen gefasst. Am 20.7.2020 wurde ein städtebaulicher Vorvertrag gem. § 11 BauGB zur Kostenübernahme durch die Vorhabenträgerin für die Planung abgeschlossen. Das Ergebnis des Planungsprozesses hat gezeigt, dass weitergehender Regelungsbedarf besteht und ein ergänzender städtebaulicher Vertrag im Planverfahren erforderlich ist.

 

Nach dem Hauptausschuss wurde Änderungen am Vertrag unter § 10 und § 3 (2) vorgenommen.

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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Anlagen

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